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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Leistungsaustausch

Die Firma P aus DE ist in England tätig. Sie beauftragt im Jahr 2020 die Firma L aus DE, direkt an seinen Kunden in England Waren zu liefern. Da L direkt nach England liefert, berechnet L die Waren mit deutscher und englischer ID-Nr. ohne USt an P (innergemeinschaftlicher Verkehr). Die Firma P erstellt für die Arbeiten in England an die engl. Firma eine entsprechende Rechnung mit 20 % VAT und zahlt in England diese USt. Wie ist § 3d UStG zu verstehen bzw. wie soll der Nachweis erfolgen, dass er im bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist? Wer ist Abnehmer, P oder engl. Kunde des P? Ist evtl. sonst noch etwas zu beachten?
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