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Reihengeschäft,Ausfuhr

In der Schweiz befindet sich ein Flugzeug der Marke Pilatus PC-24. Dieses Flugzeug soll an einen Endabnehmer in Russland verkauft werden. Der Preis liegt netto bei circa 12 Mio. €. Der Verkauf der Maschine erfolgt von der schweizerischen Gesellschaft, die nichts vom russischen Endabnehmer weiß, an eine deutsche Firma A. Diese Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH darf aus Gebietsschutzgründen die Maschine nicht direkt nach Russland verkaufen. Eine zweite deutsche Gesellschaft B, ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH, die die Vercharterung von Flugzeugen betreibt, erhält eine Rechnung von der Gesellschaft B und verkauft das Flugzeug mit einem Preisaufschlag von rund 50 T€ weiter an den russischen Abnehmer. Das Flugzeug wird physisch von der schweizerischen Gesellschaft aus der Schweiz an die Gesellschaft A in Deutschland geliefert. Die Gesellschaft A liefert in einem zweiten Schritt das Flugzeug direkt an den Endabnehmer in Russland. Der Endabnehmer in Russland ist ebenfalls Unternehmer. Ist mit dem Preisaufschlag die Einnahmeerzielungsabsicht nach § 2 UStG erfüllt? Ist die Gesellschaft B in Deutschland zum Vorsteuerabzug aus der von der Gesellschaft A gestellten Rechnung berechtigt, obwohl sie das Flugzeug weder im Besitz noch im Eigentum hatte?
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