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Reihengeschäft,Lieferung

Folgende Angaben: Kunde U1 (in Österreich, Italien, Dänemark usw.) bestellt bei U2 (unsere deutsche Firma, die zu beurteilen ist). U2 bestellt wiederum bei U3 (in Korea) Ware. Die Ware wird von U3 in Korea direkt z.B. zum Kunden U1 nach Italien verschifft. Laut Rechnung von U2 an U1 sind die Lieferbedingungen lt. Incoterms entweder CIF oder FOB. Die Einfuhrumsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland trägt der Kunde U1, ebenso die Verzollung. 1. Frage: Muss sich U2 (deutsches Unternehmen) in jedem Mitgliedstaat registrieren und die dortige Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen und abführen oder gibt es hierzu Steuerbefreiungen? 2. Frage: Gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Registrierung von U2 in jedem Mitgliedstaat zu vermeiden? 3. Frage: Wie müssen die Rechnungen von U2 ausgestellt werden? Besonderheit: Waren, die von einem österreichischen Kunden bestellt werden, gehen meistens durch einen Hafen in Italien. Auch hier übernimmt der Kunde den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Ist die Lösung die gleiche wie oben?
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