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i.g. Fernverkauf,quick fixes

Gebrauchtwagenhändler in D, Einzelunternehmer, Regelbesteuerung 1. Mandat hat gerade an Firma in NL Auto (gebraucht) verkauft und Kunde gab USt-IdNr. an, auf Rechnung beide Nummern und USt. Unser Mandant hat aber USt erst mal an sich zahlen lassen. Nun stellt sich heraus, dass USt-IdNr. nicht mehr aktuell ist (seit 2019). Im einsehbaren Firmenregister NL ist die Firma aber als Unternehmen sichtbar. a) Kunde gilt wegen Register weiter als Firmenkunde? b) Autohändler stellt neue Rechnung mit USt und Gutschrift alte Rechnung und zahlt deutsche USt an FA? 2. Demnächst wird Privatkunde aus Belgien oder anderem EU-Land (also ganz anderer Fall, aber derselbe Autohändler) erwartet, der Auto für 30.000 € bei unserem Mandanten kauft. a) Deutsche USt? b) Wirkung für die Zukunft?
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