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Umsatzsteuer,Ort der Leistung,Reihengeschäft

Eine deutsche GmbH (GmbH A) hat in Italien ein Mutterunternehmen (MU). Das MU beliefert die deutsche GmbH mit fertigen Schleifscheiben, die dann weiter vertrieben werden. Die deutsche GmbH A hat einen Auftrag eines deutschen Kunden (der ebenfalls eine GmbH ist) = GmbH B. Die GmbH B ist ein Schleifmaschinenhersteller, die erworbenen Schleifscheiben der GmbH A werden durch GmbH B mit der Maschine weitergeliefert an den Kunden GmbH C in Italien. Bekanntlich sitzt die Produktion der Schleifscheiben der GmbH A in Italien (MU) und fakturiert bei Lieferung an GmbH A. Aufgrund der Termindringlichkeit soll MU direkt an den Endkunden GmbH C in Italien liefern, die Berechnung der Lieferung erfolgt aber wie immer an GmbH A. Und GmbH A berechnet die Lieferung wiederum an den Kunden GmbH B, der wiederum mit GmbH C abrechnet. 1. Laut italienischem Gesetz muss MU in der Rechnung an GmbH A wohl 22 % USt berechnen trotz innergemeinschaftlicher Lieferung EU, da die Lieferung von einer italienischen Fa. an eine andere italienische Firma erfolgt. Ist dies korrekt? 2. Sind diese 22 % USt in diesem Fall als Kosten zu betrachten oder wie üblich bei der USt als durchlaufender Posten? 3. Falls es Kosten sind, müssen diese an die GmbH B in der Rechnung, die von der GmbH A ausgestellt wird, weiterbelastet werden, zwangsläufig dann als Rechnungsposition, sprich mit Nettowert, auf den weitere 19 % Umsatzsteuer anfallen?
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