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Reihengeschäft,Ausfuhr

Meine Mandantin (M) (in Deutschland) hat einen Kunden (K1), der ebenfalls in Deutschland ansässig ist. Dieser deutsche Kunde bestellt bei meiner Mandantin Ware. Die Ware wird direkt vom Lieferanten (L) meiner Mandantin (mit Sitz in Frankfurt) an einen weiteren Kunden (K2) in die Schweiz ausgeliefert. Die Veranlassung zur Versendung der Ware erfolgt durch den Lieferanten (L) in Frankfurt. Meines Erachtens ist die Lieferung vom Lieferanten (L) an meinen Mandanten (M) die bewegte Lieferung, die in Deutschland steuerbar ist, da dort die Warenbewegung beginnt, jedoch steuerfrei, da die Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung erfüllt sind. Der Lieferant (L) hat auch eine Netto-Rechnung mit dem Hinweis auf die Ausfuhrlieferung an meinen Mandanten (M) geschrieben. Ist es richtig, dass der Ort der beiden ruhenden Lieferungen (M an K1) und (K1 an K2) im Drittland (Schweiz) liegen, da dort die Warenbewegung endet und sich mein Mandant (M) sowie sein Kunde (K1) in der Schweiz registrieren lassen müssen? Kann man diese Problematik mit der Registrierung umgehen, indem der Lieferant (L) die Ware an meinen Mandanten (M) verschickt (innerhalb von Deutschland) und mein Mandant (M) die Ware anschließend an den zweiten Kunden (K2) in die Schweiz versendet?
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