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i.g. Lieferung,Landesvertretung Baden-Württemberg

Unsere Mandantin betreibt einen Großhandel mit Möbeln. Im Juni 2021 erfolgte eine Lieferung vom Sitz der Gesellschaft nach Belgien. Diese Lieferung ist nun Gegenstand einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Zum Kunden: Das Land Baden-Württemberg unterhält wie andere Bundesländer auch in Brüssel eine ständige Vertretung bei der Europäischen Union. Für diese Organisation wurden Möbel bestellt. Die Lieferung erfolgte im eigenen Lkw von Deutschland nach Brüssel. Die ständige Vertretung ist nicht unternehmerisch tätig und verfügt auch nicht über eine USt-ID. Welchen Status hat die ständige Vertretung und was sind die umsatzsteuerlichen Folgen der Lieferung in Deutschland bzw. in Belgien? Was muss unsere Mandantin in Deutschland bzw. in Belgien veranlassen?
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