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Hauptfrachtführer,Drittland

Beispiel 1: Ein Unternehmen B in Brasilien kauft Ware in Deutschland bei Verkäufer D „ab Werk“. Aufgrund der vereinbarten Incoterms* muss sich der Käufer in Brasilien um den Transport kümmern. B fragt die Kosten für den Transport bei seinen Spediteur SC in Brasilien an. SC kontaktiert den Unternehmer W in Deutschland (unser Mandant) bezüglich der Kosten. Ob der Transport per See- oder Luftfracht durchgeführt wird, entscheidet der Käufer. W fragt den Unternehmer in Deutschland CM nach einem Preis für den Transport vom Verkäufer bis Ankunft Hafen oder Flughafen in Brasilien. Auf diesen Preis schlägt W seinen Profit plus einen Profit für CM auf. W gibt sein Angebot an SC ab und dieser unterbreitet sein Angebot an den Empfänger B in Brasilien. W bekommt den Auftrag, kontaktiert den Verkäufer, fragt nach den Dokumenten und klärt, ob die Sendung abholbereit ist. Hat W alles, gibt er den Auftrag an CM. CM bucht den Flug bei der Fluggesellschaft oder die Sendung bei der Reederei und organisiert die Abholung. W gibt das Abholdatum an den Verkäufer D weiter und teilt CM mit, wie die Frachtpapiere ausgestellt werden müssen. Diese schickt W zur Prüfung zum B nach Brasilien und gibt dann CM das Okay, worauf die Sendung an die Fluggesellschaft bzw. Reederei übergeben wird. W verfolgt die Sendung und hält SC über den Transport auf dem Laufenden. CM stellt über den Transport eine Rechnung inkl. seinen Profit an W und W stellt die Rechnung nach Brasilien an SC. *Incoterms (Abkürzung aus englisch International Commercial Terms; deutsch Internationale Handelsklauseln bzw. INCO-Bedingungen) sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Weitere Informationen zu dem Beispiel: Alle Fragen beziehen sich auf den Unternehmer W in Deutschland. W organisiert den Transport von Waren per Schiff und Flugzeug. Er alleine hat den persönlichen Kontakt zum Spediteur SC des Käufers B (die sich beide in Brasilien befinden) und zu dem Verkäufer D der Ware in Deutschland, wickelt den Transport ab (die Ware wird beim Verkäufer abgeholt, an den Flughafen gebracht und nach Brasilien geflogen) und schreibt die Rechnung an den Spediteur SC. Er selbst unterhält keine Transportmittel und hat keine IATA-Lizenz, um beim Flughafen Buchungen vornehmen zu können. Er fragt bei einem anderen Unternehmer CM in Deutschland die Leistung ab, der die Lizenz zur Buchung von Flugzeug- und Schiffsfracht hat und der ebenfalls die Abholung der Ware und Lieferung zum Flughafen organisiert (auch ohne eigene Transportmittel). Die Buchung des Flugs sowie der Transport (Abholung der Ware und Transport zum Flughafen) findet über den Unternehmer CM in Deutschland statt. Dieser Unternehmer CM und der Spediteur SC sind in den Frachtpapieren benannt. W wird hier nicht erwähnt. CM schreibt seine Rechnung an W, dieser berechnet seine Leistung (mit seinem Gewinnaufschlag auf die Rechnung von CM) an SC in Brasilien weiter. Sollte der Auftraggeber der Versendung SC die Leistung nicht an W zahlen, hat W das Risiko für den Ausfall, da er die Rechnung an CM bezahlt hat. Rechnung schreibt CM an W und W schreibt Rechnung an SC nach Brasilien. 1. Frage: Welche Art der Leistung führt der deutsche Unternehmer W (Mandant) an SC aus und unter welcher Rechtsgrundlage ist die umsatzsteuerfreie Rechnung zu schreiben? Eine Vermittlungsleistung nach § 4 Nummer 5 UStG? Eine Kommissionsdienstleistung nach § 3 Absatz 11 UStG? Eine Spediteurleistung als drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen nach § 4 Nr. 3a UStG? (Ist es unerheblich, dass er diese nicht selbst ausführt?) Liegt ggf. ein Fall des Haupt- und Unterfrachtführers (Hauptfrachtführer = W, Unterfrachtführer = CM) vor, so dass das EuGH-Urteil und BMF-Schreiben ab 01.01.2022 zur Anwendung kommt (EuGH-Urteil vom 29. Juni 2017, C-288/16, sowie hierauf erfolgte BMF-Schreiben vom 6.2.2020/2.6.2020/14.10.2020/27.09.2021 mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2021)? 2. Frage: Wie muss im Beispiel 1. die Leistung von CM (in Deutschland) an den Unternehmer W (in Deutschland) abgerechnet werden? Mit oder ohne USt? Abwandlung des Beispiels 1 = Beispiel 2: Die Ware steht nicht in Deutschland, sondern in Frankreich. W beauftragt nicht CM in Deutschland, sondern ST in Frankreich, den Transport zu buchen und von Frankreich nach Brasilien zu veranlassen. ST schreibt seine Rechnung an W, dieser berechnet seine Leistung (mit seinem Gewinnaufschlag auf die Rechnung von ST) an SC in Brasilien weiter. Die Rechnung von W wird steuerfrei an SC geschrieben. Wie ist die Rechnung von ST an W zu schreiben? Für welche Leistung ist eine ZM-Meldung vorzunehmen? Beispiel wie Nr. 1: Abwandlung: Es wird vereinbart, dass der Verkäufer der Ware B die Abholung der Ware bis an den Flughafen bezahlen muss. Die Dienstleistung, die CM an W berechnet, wird von W nicht in voller Höhe an den SC weiter berechnet, sondern aufgesplittet: Der Unternehmer W schreibt eine steuerfreie Rechnung ohne USt an seinen Kunden SC in Brasilien (ohne die Abholung und Lieferung zum Flughafen). Die Abholung und Lieferung der Ware bis zum Flughafen, die CM vorgenommen und W berechnet hat, berechnet jetzt M an U weiter. Berechnung dieser Leistung mit oder ohne USt?
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