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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Vorsteuervergütungsverfahren

D ist ein deutscher Großhändler, der Ware in einem Lager in Deutschland hat. Das amerikanische Unternehmen US bestellt bei ihm Ware, die es seinerseits direkt an den brasilianischen Unternehmer BRA verkauft. BRA beauftragt einen Spediteur und lässt die Ware in Deutschland abholen und zu ihm nach Brasilien liefern. Wie ist der Sachverhalt für die Rechnungstellung des D umsatzsteuerlich zu würdigen und kann sich für den Fall, dass deutsche USt anfallen würde, das amerikanische Unternehmen diese in Deutschland zurückholen und auf welchem Weg?
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