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Lieferschwelle,EU-Lieferung,Ort der Lieferung

Folgender Fehler ist uns unterlaufen: Für die Jahre 2016–2021 wurden die maßgeblichen Lieferschwellen missachtet, alle EU-Umsätze an Privatpersonen wurden mit 19 %/16 % USt ausgewiesen und die USt wurde an das deutsche FA abgeführt. Nun ist dieser Fehler bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung aufgefallen. Die Umsätze betreffen überwiegend Österreich, Luxemburg, Frankreich, Spanien. Erste Frage: Wie ist die weitere Vorgehensweise? Ziel ist es, dem deutschen FA berichtigte Erklärungen einzureichen und sich im Gegenzug in den ausländischen Staaten zu registrieren und dort die Umsatzsteuer abzuführen. Ist es korrekt, wenn in einem Jahr die Lieferschwelle überschritten ist, dass dies dann auch für das folgende Jahr unabhängig von der Umsatzhöhe gilt? Zweite Frage: Wie ist das mit dem OSS-Verfahren? Was ist, wenn im ersten Halbjahr bereits die 10.000 € überschritten sind?
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