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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Werklieferung vs. Werkleistung

Unser deutscher Mandant fertigte als Subunternehmer für einen deutschen Auftraggeber Stahlbühnen für einen unternehmerischen Endabnehmer mit Sitz in Großbritannien. Die Stahlbühnen wurden in Deutschland angefertigt. Nach Fertigstellung wurden diese vom deutschen Auftraggeber abgeholt und nach Großbritannien per vom Auftraggeber beauftragter Spedition verfrachtet. Die Endmontage beim Endabnehmer in Birmingham/Großbritannien erfolgte sodann durch Arbeitnehmer unseres Mandanten. Fragen hierzu: a) Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? b) Wie ist die Rechnung umsatzsteuerrechtlich von unserem Mandanten an den deutschen Auftraggeber zu stellen? c) Ist es u.U. alternativ möglich, die Leistung als getrennte Vorgänge zu sehen (Herstellung der Produkte in Deutschland; Montage der Produkte in GB) oder handelt es sich hier um eine einheitliche Gesamtleistung?
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