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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Fernverkauf

Ein im Inland ansässiges Unternehmen verkauft landwirtschaftliche Maschinen an Landwirte (Unternehmer) im EU-Ausland. Die Empfänger treten nicht mit einer USt-ID-Nummer auf. Kommt es aufgrund der Regelungen in dem § 3c UStG zu einer Verlagerung des Leistungsorts in das Land des Leistungsempfängers? Fallen diese Umsätze auch unter die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und können somit durch den OSS angemeldet werden? Wie muss dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich behandelt werden?
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