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§ 3c UStG,OSS

A betreibt in Deutschland einen Online-Shop für bedruckte T-Shirts. A unterliegt in Deutschland der Regelbesteuerung. Es handelt sich dabei um eine Print-on-demand-Lösung. Sobald der Kunde eine Bestellung im Online-Shop auslöst, wird das T-Shirt beim Unternehmen B in Frankreich bedruckt und direkt zum Kunden versandt. Der Einzelverkaufspreis je T-Shirt liegt bei ca. 30 €. Der oraussichtliche Umsatz innerhalb der EU beträgt unter 10.000 €. A stellt dem Kunden die Lieferung des T-Shirts in Rechnung. B stellt A die T-Shirts in Rechnung. Fragen: 1. Handelt es sich bei dem Einkauf der T-Shirts durch A von B um einen innergemeinschaftlichen Erwerb? 2. Sind die Rechnungen des A an die Kunden in Deutschland und in der EU – wenn es sich um Privatkunden handelt – mit Ausweis deutscher Umsatzsteuer zu stellen? 3. Wenn der Umsatz aus den Lieferungen des A an Privatpersonen in der EU über 10.000 € sein sollte, kann dann für die EU-Privatkunden das OSS-Verfahren angewendet werden, und für die Privatkunden des A aus D verbleibt es beim Ausweis deutscher Umsatzsteuer? 4. Wenn die Lieferung des A an Unternehmer in der EU erfolgen sollte, liegt dann eine innergemeinschaftliche Lieferung des A vor?
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