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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Ort der Lieferung

Der Unternehmer C aus den USA bestellt beim Unternehmer B in Deutschland eine Maschine. Diese Maschine hat der Unternehmer B in seinem Lager in Dtl. stehen (B ist Kommissionär und handelt im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Unternehmers A mit Sitz ebenfalls in Deutschland (Kommittent)). Unternehmer B liefert die Maschine von Dtl. an Unternehmer C in die USA. Vereinbarte Lieferbedingungen: DAP (Incoterms 2020) → „Deliverd at Place“ 1. Wo ist jeweils die bewegte und wo die ruhende Lieferung? 2. Wie sieht die Rechnungslegung aus (mit/ohne USt-Ausweis, weitere Hinweise)? 3. Unternehmer B, welcher auch der oben genannte (Eigen-)Händler ist, produziert die Maschinen für den Unternehmer A, da Unternehmer B das exklusive Baurecht hat und Unternehmer A das Patent. Folglich erfolgt im Vorfeld eine Lieferung der Maschine von B an A, die jedoch bei B innerhalb des Lagers erfolgt (die Maschine verbleibt also nach Produktion gleich bei B, jedoch räumlich von dessen Lagerware abgegrenzt; Eigentümer ist A). Daran schließt sich dann das oben genannte Kommissionsgeschäft an. Dies sehen wir aber unproblematisch, ob A nun die Ware selbst produziert, bei einem weiteren Dritten bestellt oder beim Unternehmer B. Unseres Erachtens sind dies zwei unabhängige umsatzsteuerliche Sachverhalte, die getrennt betrachtet werden können. Korrekt?
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