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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Steuerschuldner

Unsere Mandantin, eine deutsche GmbH, kauft ihre Produkte bei der japanischen Muttergesellschaft ein und verkauft diese weltweit weiter. Die Ware wird allerdings direkt aus Japan mit verschiedenen Incoterms an die Kunden versandt, klassisches Reihengeschäft. Nun unser Fall: Ein Kunde mit Sitz in Spanien hat eine Dauerbestellung laufen. Nach dieser wurden die Teile in Japan auch gefertigt. Allerdings benötigt der Kunde diese Teile nun doch nicht und wünscht die Verschrottung. Unsere deutsche GmbH berechnet dem Kunden nun die Teile, da diese ja tatsächlich gefertigt wurden. Die Teile liegen weiterhin bei der japanischen Muttergesellschaft, wobei die Verschrottung bisher nicht durchgeführt wurde. Unsere Frage: Wie hat die Rechnung hinsichtlich der Umsatzsteuer unserer deutschen GmbH an den spanischen Kunden auszusehen, wenn die gefertigten Teile in Rechnung gestellt werden? Typisches Reihengeschäft kann unserer Meinung nicht angewandt werden, da die Teile nicht an den Kunden versandt wurden. Wie wäre die Verschrottung der Teile hinsichtlich der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen? Hierbei handelt es sich ja um eine sonstige Leistung.
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