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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Vorsteuervergütungsverfahren

Mein Mandant, GmbH & Co. KG mit Sitz (nur) in Deutschland, beauftragt eine deutsche A-GmbH mit einer Produktions- und Betriebsstätte in Tschechien, die in Tschechien produzierten Waren direkt zum tschechischen Kunden B nach Tschechien zu liefern. Somit findet die Warenbewegung ausschließlich in CZ statt. Auf der Rechnung der A-GmbH steht: „Folgende Positionen zu Ihrer Bestellung lieferten wir direkt aus unserem Herstellerwerk in CZ.“ Alle Rechnungen wurden mit der deutschen USt ausgestellt und bezahlt. Die A-GmbH verwendete in den Rechnungen ihre deutsche USt-IdNr. Nach der USt-Sonderprüfung bei der A-GmbH wurde angeblich festgestellt, dass alle Rechnungen mit der tschechischen USt i.H.v. 21 % hätten ausgestellt werden müssen. Fragen: 1. Welche USt muss auf den Rechnungen ausgewiesen werden? 2. Wie lange darf berichtigt werden? 3. Wie holt sich mein Mandant die tschechische Vorsteuer zurück?
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