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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Gutschein

Unser Mandant hat seinen Sitz und sein Versandlager ausschließlich in Deutschland. Er vertreibt seine Produkte ausschließlich über den Versandhandel. Seine Kunden sind Endverbraucher sowie auch B2B-Kunden. Die Kunden befinden sich in Deutschland sowie aber auch EU-weit (Teilnahme-OSS-Verfahren, somit Ort im jeweiligen EU-Ausland). Die Produkte umfassen nur den Steuersatz von 19 % (sofern Ort im Inland liegt). Grundsätzlich können die Gutscheine in Deutschland gekauft und durch Kunden aus Österreich eingelöst werden. Liegen hierbei Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine vor, insbesondere hinsichtlich des Orts bei Erwerb durch Endverbraucher im EU-Ausland?
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