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Reihengeschäft mit Drittlandsbezug,§ 3 Abs. 6a UStG

S GmbH in USA bestellt bei SCH GmbH in DE eine Maschine, die SCH GmbH DE wiederum bei E GmbH in DE bestellt. Die Maschine versendet SCH GmbH (DE). E GmbH (DE) stellt die Rechnungen an SCH GmbH (DE) mit 19 % Umsatzsteuer aus. SCH GmbH (DE) macht aus diesen Rechnungen die Vorsteuer geltend und berechnet sie an S GmbH in USA als steuerfreie Ausfuhrlieferung. Wir möchten hier sichergehen, dass wir die Vorsteuer aus den Rechnungen der E GmbH (DE) geltend machen können. Meinem Verständnis nach liegt hier ein Reihengeschäft vor. Der Warenweg beginnt in DE und endet in den USA (Drittland). Die Ware bewegt (versendet) SCH GmbH (DE – mittlerer Unternehmer), der somit die bewegte Lieferung, die steuerfreue Ausfuhrlieferung zuzuordnen ist. Die Lieferung von E GmbH (DE) an SCH GmbH (DE) ist die ruhende Lieferung, die der bewegten Lieferung vorangeht und somit in Deutschland beginnt. Der Umsatz ist in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Die SCH GmbH (DE) kann aus diesen Rechnungen die Vorsteuer geltend machen.
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