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Fernverkauf,Schwellenwert,Österreich

Unsere Mandantin, eine GmbH & Co. KG, betreibt ein Baugeschäft und liefert nach Österreich Material (Mauerziegel, Baustahl und diverse Baustoffe) an ein privates Ehepaar. Die erste pauschale Abschlagsrechnung beträgt 13.000 €. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Lieferung unter dem Begriff „Erwerbsschwelle“ fällt. Wir kennen diese Besteuerungsart bei Versendung von Kochbüchern an private Personen in der ganzen Welt, meinen aber auch, dass dieser steuerliche Begriff seit letztem Jahr auch für andere Lieferungen anzuwenden ist.
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