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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Steuerschuldner

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: • Deutsche GmbH mit deutscher USt-ID-Nr. • In Italien hat deutsche GmbH italienische USt-ID-Nr., aber weder Betriebsstätte noch Tochtergesellschaft. 1. Die deutsche GmbH kauft in Italien über italienische USt-ID-Nr. Leder-Rohware ein. = Bereits abschließend geprüft, dass es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung in Italien handelt; Vorsteuer wird in Italien erstattet. 2. Die Leder-Rohware wird in Italien unter Verwendung der deutschen USt-ID-Nr. verarbeitet. = Bereits abschließend geprüft, dass es sich um eine sonstige Leistung mit Ort beim Empfänger in DE handelt; damit Reverse-Charge-Fall, § 13b Abs. 1 UStG. 3. Die Ware wird nach Verarbeitung in Italien an italienische Kunden verkauft (keine Privatpersonen, B2B). Unsere Frage: Um was für eine Art von Lieferung handelt es sich bei dem Verkauf der Ware an die italienischen Kunden aus deutscher Sicht und welche USt-ID-Nr. ist zu verwenden? Der italienische Steuerberater ist folgender Ansicht: Verkauf der Ware in Italien im Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 17 DPR 633/72; nach der italienischen Regelung ist deutsche USt-ID-Nr. zu verwenden; nach deutscher Regelung ist deutsche USt-ID-Nr. zu verwenden; Lösung: Es werden beide USt-ID-Nrn. verwendet und auf die italienische Regelung Art. 17 DPR 633/72 verwiesen. Wir benötigen hier eine Bestätigung der Ansicht des italienischen Steuerberaters.
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