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Cocktails,Ort der Leistung

Unser Mandant ist als mobiler Barkeeper selbständig tätig. Er mixt auf Veranstaltungen Cocktails für die Gäste. Er wurde nun von einer Agentur aus Großbritannien beauftragt (Vertragspartner), auf einer in Deutschland stattfindenden Messe für ein kanadisches Unternehmen Cocktails zuzubereiten und diese den Gästen anzubieten. Uns stellt sich nun die Frage, ob es sich hierbei um eine in Deutschland steuerpflichtige Lieferung oder um eine Sonstige Leistung handelt, die ggf. dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt. Oder könnte auch eine Restaurationsleistung vorliegen, die der deutschen Umsatzsteuer unterliegt? Können Sie uns bitte über die Rechtslage aufklären?
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