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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Innergemeinschaftliches Verbringen

Folgender Sachverhalt: Ein Mandant von uns ist im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr tätig. Für Zwecke der Erbringung der Transportleistungen werden auf der Schiene typischerweise Container eingesetzt, so auch von unserem Mandanten. Die Container, mit denen unser Mandant die Transportleistungen ausführt, befinden sich – in den meisten Fällen – in seinem Eigentum. Die Container werden von unserem Mandanten dort erworben, wo sie sich gerade befinden und benötigt werden. Dies kann in Deutschland, in einem anderen EU-Land oder im Drittland sein. Ebenso werden die Container von Fall zu Fall von unserem Mandanten auch wieder verkauft (wo sie sich gerade befinden). Die Verfügungsmacht geht an Ort und Stelle über (d. h. in Deutschland, im EU-Ausland oder im Drittland). Somit liegt u.E. der Ort der Containerlieferung dort, wo sich der Container zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Und nun die Frage: Unabhängig davon, dass unser Mandant die Steuerpflicht einer Lieferung im Ausland abklären muss, geht der Lieferung, bei der der Lieferort im Ausland liegt (= Verschaffung der Verfügungsmacht im Ausland), ein innerbetriebliches Verbringen voraus? Wenn ja, wie ist dieses zu versteuern (Anmerkung: Es gibt Fälle, in denen der Container nie in Deutschland oder gar im EU-Ausland gewesen ist; d.h., er wurde im Ausland gekauft, diente dann der Beförderung und wurde wieder im Ausland verkauft)?
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