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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Werklieferung

Mein Mandant erstellt Folienplots gemäß Onlineauftrag und versendet diese auch in die Schweiz. Sein Umsatz in der Schweiz liegt bei ca. 20.000 €. Die Lieferung wird als Ausfuhrlieferung behandelt. Die Rechnung erfolgt ohne Ausweis der deutschen Umsatzsteuer. Seit dem Jahr 2018 kam es zu einer Verschärfung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz. Ausländische Unternehmer sind bereits ab dem ersten Schweizer Franken in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn z.B. Telekommunikationsdienstleistungen oder eine Werklieferleistung vorliegt. Mir stellt sich nun die Frage, ob mein Mandant nach dem Schweizer Recht eine Werklieferleistung durchführt und sich in der Schweiz registrieren und Schweizer Mehrwertsteuer abführen müsste. Es erfolgt jedoch keine Montage, Aufbau oder Inbetriebnahme in der Schweiz durch meinen Mandanten. Die Erstellung der Folienplots erfolgt in Deutschland und das fertige Produkt wird dann in die Schweiz versendet. Daher bin ich der Auffassung, dass mein Mandant nicht in der Schweiz zur Mehrwertsteuer registriert werden muss. Fraglich ist dann, ob er als Versandhändler einzustufen ist. Hier würde es dann meiner Ansicht nach auf die Lieferschwelle von 100.000 CHF ankommen. Da wir hier die Grenze nicht überschreiten, käme es auch nicht zu einer Registrierung bei den Schweizer Behörden.
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