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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Ort der Lieferung

Kunde I (Italien) bestellt bei T (Deutschland) einen Industrie-Ventilator. T bestellt den Ventilator bei V (ebenfalls in Deutschland). V lässt den Ventilator nach Vorgaben von T bei C (Tschechien) unter Beistellung von Teilen sowie der Konstruktionspläne herstellen. Alle Unternehmen treten unter der jeweiligen USt-ID ihres Sitzlandes auf. Der fertige Gegenstand wird durch einen von T beauftragten Frachtführer von Tschechien nach Italien befördert. Lieferbedingungen zwischen V und T sowie C und V sind FCA (Herstellerwerk). Lieferbedingungen zwischen T und I sind nicht bekannt. Bitte um umsatzsteuerliche Beurteilung unter Berücksichtigung folgender Fragen: Ist C (Tschechien) „Bestandteil“ des Reihengeschäfts nach § 3 IV S. 5 UStG? Wie hat die Rechnungsstellung von C an V und V an T zu erfolgen (Ausweis USt)? Wie ändert sich die Beurteilung, falls T unter USt-ID aus Tschechien oder Italien auftritt?
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