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Umsatzsteuer,Ort der Lieferung,Steuerschuldner

Ein deutscher Anlagenbauer (GmbH) bestellt eine Steuerungsanlage bei einem deutschen Lieferanten. Die Steuerungsanlage beinhaltet Hardware, Software und den Einbau in die Produktionsanlage. Die Produktionsanlage befindet sich in Österreich. Der Lieferant stellt an die GmbH eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Auf der Rechnung wird die deutsche USt-ID-Nummer der GmbH genannt. Diese von der GmbH bezogene Steuerungsanlage ist Bestandteil der gesamten österreichischen Produktionsanlage, die von der GmbH errichtet wird. Fragen: 1. Ist die Rechnung korrekt gestellt? Eigene Würdigung: Unseres Erachtens ist der Ort der Lieferung Österreich, und damit muss sich die GmbH umsatzsteuerlich in Österreich registrieren. In Österreich wäre dann das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Auf der Rechnung muss die österreichische USt-ID-Nummer ausgedruckt werden. 2. Ist diese Einschätzung korrekt?
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