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Reihengeschäft,§ 3 Abs. 6a UStG

Unser Mandant, eine GmbH mit Sitz in Deutschland, bekommt einen Auftrag von einer österreichischen Firma zur Lieferung von Ersatzteilen. Diese wiederum bestellt unser Mandant bei einem Lieferanten B mit Sitz in Deutschland. Die Ware wird direkt von B nach Österreich geschickt. Dem B ist die Lieferung zuzuordnen. Nun wäre es ja eigentlich so, dass unser Mandant einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich anmelden und seine Rechnung mit österreichischer USt ausstellen muss. Frage: Wie wäre es, wenn der Österreicher seine ID-Nr. nicht angibt? Wäre der Fall dann so zu beurteilen, als ob die österreichische Firma eine Privatperson ist? Dann käme doch bei Überschreiten der Lieferschwelle das „Oss-Verfahren“ zur Anwendung, oder? B könnte/müsste dann seine Rechnung mit dt. USt stellen. Ist das so richtig?
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