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Möbel,Aufbau

Unsere Mandantin ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Für einen Unternehmer mit Sitz in der Türkei werden Planungsleistungen für die Möblierung eines Hotels in der Türkei erbracht. Die Planungsleistungen beziehen sich nur auf Möbelausstattung analog Ladeneinbauten. Bauleistungen werden üblicherweise nicht erbracht. In welchem Land ist der Umsatz steuerbar und welche Besonderheiten sind bei der Rechnungslegung zu beachten? Besteht ggf. eine Registrierungspflicht in der Türkei? Es steht zusätzlich in Aussicht, dass die geplante Inneneinrichtung in Form von Möbeln von unserer Mandantin in die Türkei geliefert und dort aufgebaut werden soll. Ergibt sich für diesen Umsatz eine abweichende Beurteilung?
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