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Showroom,Behandlung

Die inländische AB KG ist auf dem Gebiet der Heimautomation tätig. Bisher tätigt sie ausschließlich inländische Umsätze. Es sollen neue deutsche private Kunden mit Wohneigentum auf Mallorca gewonnen werden. Die KG mietet auf Mallorca bei einem spanischen Vermieter per Untermietvertrag einen „Showroom“ an. Kann die spanische Steuer im Umsatzsteuervergütungsverfahren erstattet werden? Unter welchen Voraussetzungen? Der Showroom dient der Akquise. Der Verkauf der Einrichtungsgegenstände findet in Deutschland statt. Liegt ein umsatzsteuerliches Verbringen für die auf Mallorca ausgestellten Einrichtungsgegenstände vor? Beratungen werden vom spanischen Vermieter gegen Stundenhonorar vor Ort im „Showroom“ ausgeführt. Fallen die Leistungen des spanischen Vermieters unter § 13b UStG-Spanien? Einrichtungsgegenstände werden in Deutschland an die deutschen Kunden verkauft und von den Kunden selbst nach Mallorca befördert. Für die Installation der Einrichtungsgegenstände werden Dienstleister auf Mallorca von der KG für die Ausführung der Montagearbeiten beauftragt und bezahlt. Fallen die Leistungen der spanischen Dienstleister unter § 13b UStG-Spanien? Die KG schreibt Rechnungen (mit deutscher Umsatzsteuer) an die privaten inländischen Kunden für die Installation auf Mallorca. Richtig?
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