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Reihengeschäft,i.g. Fernverkauf

Sachverhalt: Der A, Unternehmer in Deutschland, stellt Musikinstrumente her. Verkäufe an Privatpersonen werden von A nach OSS mit der Umsatzsteuer im jeweiligen Empfängerland belastet und über OSS abgeführt. Nun hat der französische Unternehmer F (mit französischer Umsatzsteueridentifikationsnummer) direkt bei A ein Musikinstrument bestellt. Der Warenweg ist jedoch direkt von A in Deutschland an den Privatkunden B in Belgien. Dem A ist bekannt, dass der B Privatkunde ist über die Lieferadresse. Der F tritt gegenüber dem A mit der französischen Umsatzsteueridentifikationsnummer auf. Der A stellt dem F die Lieferung in Rechnung. Davon unabhängig ist dem A nicht bekannt, zu welchem Preis der F das Musikinstrument an die Privatperson B in Belgien liefert. Frage: Da solche Sachverhalte bei unserem Mandanten A oft vorkommen, und seit Mitte letzten Jahres über das OSS-Verfahren Lieferungen an Privatpersonen mit der jeweiligen Umsatzsteuer des Empfängerlandes abgerechnet werden, möchte unser Mandant sichergehen, dass auch in diesem Fall für die Rechnung des A an den B eine innergemeinschaftiche Lieferung (kein Ausweis deutscher oder französischer oder belgischer Umsatzsteuer) vorliegt. Der A schreibt somit Lieferung nach § 13b UStG (Reverse Charge) auf die Rechnung an B, obwohl der Warenweg direkt nach Belgien geht? Dies gilt auch unter den neuen OSS-Regelungen?
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