Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

nicht steuerbare Lieferungen,Zusammenfassende Meldungen

1) Mandant M mit Sitz in Deutschland verbringt in Polen produzierte Ware von Polen in ein Speditionslager nach Österreich. Aus diesem Speditionslager verkauft und liefert M die Ware (unter Verwendung seiner österreichischen USt-IdNr.) nach Ungarn, Slowenien, Tschechien und Italien. Zu diesen Lieferungen führt M, zumindest für das deutsche Finanzamt, keine Nachweise zur Steuerfreiheit vor dem Hintergrund, dass die Umsätze aus deutscher Sicht nicht steuerbar sind. 2) Ähnlicher Fall für Belgien, Mandant M. verbringt in Polen produzierte Ware von Polen nach Belgien, verkauft und liefert diese Waren dann an belgische Kunden (unter Verwendung seiner belgischen USt-IdNr.) und berechnet an den Kunden in Belgien mit „Reverse-Charge“. In beiden Fällen sieht M die Nachweispflicht in Deutschland als nicht gegeben, da die Vorgänge nicht in der deutschen ZM-Meldung zu sehen sind. Fragen: 1. Stimmt die Vorgehensweise des Mandanten M.? 2. Sind die Umsätze in der deutschen Buchführung zu erfassen, oder müssen sie nach dem internationalen Betriebsstättenprinzip in Polen als Umsatz erfasst werden? 3. Müssen die Umsätze, die unter der Verwendung der belgischen USt-IdNr. des Mandanten ausgeführt werden, mit belgischer USt anstatt Reverse Charge berechnet werden? 4. Wenn die Umsätze in der deutschen Buchführung zu erfassen sein sollten: Wo werden sie in der Umsatzsteuererklärung angegeben?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen