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Heimkosten der Mutter eines Steuerpflichtigen,außergewöhnliche Belastung beim Steuerpflichtigen,Abgrenzung von § 33 und § 33a EStG

Unser unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Mandant hat an seine ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Mutter folgende Zahlungen (Zuschüsse zum Pflegeheim) geleistet: August 2020: 1.856,00 € September 2020: 1.247,00 € Oktober 2020: 1.405,80 € November 2020: 380,00 € Dezember 2020: 1.380,00 € Insgesamt 2020: 6.268,80 € Die Mutter hat Pflegegrad 3 und einen Grad der Behinderung von 100. Die Mutter selbst bezieht Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und hat im Jahr 2020 5.695,98 € erhalten. Zudem hat sie eine Betriebsrente ihres verstorbenen Ehemanns in Höhe von ca. 2.700,00 € erhalten. Die Zahlungen an das Pflegeheim hat die Mutter selbst geleistet. Unsere Frage: Wie kann unser Mandant diese Unterstützungsleistungen in seiner Steuererklärung geltend machen?
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