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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Betrugsschaden

Unser Mandant wurde Mitte August 2021 Opfer eines Betrugs, bei dem er veranlasst wurde, rund 10.000 € für die private Bildungseinrichtung seiner Tochter in England zu überweisen. Die Betrüger haben Zugriff auf den E-Mail-Account der Schule erlangt, so dass die Zahlungsaufforderung von der offiziellen E-Mail-Adresse der Schule gesendet werden konnte. Darüber hinaus haben die Betrüger den richtigen Briefbogen, korrekte Ansprechpartner und eine Kontoverbindung bei einer Bank in England verwendet. Einige Tage nach Überweisung des Schulgelds teilte das Empfängerinstitut in England dem Kreditinstitut unseres Mandanten mit, dass IBAN und Kontoinhaber nicht identisch sind. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Es stellt sich nun folgende Frage: Können die gezahlten 10.000 € als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden?
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