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Unterhalt,Volljähriges Kind

Sachverhalt: Das 20-jährige Kind wohnt im Jahr 2020 wieder bei den Eltern und hat sich selbstständig gemacht mit einem Einkommen in Höhe von 6.400 €. Es wohnt in seinem alten Kinderzimmer, wird verpflegt und muss keine Miete oder Ähnliches leisten. Frage: Kann man für das Kind in der Einkommensteuer-Erklärung 2020 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG geltend machen? Wie hoch darf das Einkommen des Kindes sein? Was sind die Voraussetzungen für die Unterhaltsleistungen an das Kind?
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