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Unterhalt,Ehefrau

Mein Mandant muss seiner Ex-Frau Unterhalt zahlen. Diese erzielt ebenfalls eigene Einkünfte und möchte die Anlage U nicht unterschreiben. Kann mein Mandant die Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG geltend machen und müssen die Einkünfte der Ex-Frau angerechnet werden?
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