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Unterhalt,Kind,Aufwendungen

Unterhaltsaufwendungen an Kind Die Eltern sind im Jahr 2020 getrennt lebend, die Tochter wohnte bis Juli 2020 im Haushalt des Vaters und ist ab Aug. 2020 in eine Wohngemeinschaft von der Stadt gezogen. Mit der Kindergeldkasse wurde ein Schriftverkehr geführt, das Kindergeld wurde von August bis Dezember 2020 nicht mehr gezahlt. Meine Mandantin ist die Mutter. Welchen Unterhalt kann sie im Jahr 2020 und/oder 2021 steuerlich als Unterhalt absetzen? Die Mutter hat von der Leitstelle H BAföG Wohngeld und Unterhalt einen Leistungsbescheid im Febr. 2021 erhalten, der einen monatlichen Kostenbeitrag für den Zeitraum August bis Dezember 2020 ausweist mit einem Gesamtbetrag von rd. 1.500 €, den sie dann im Febr. 2021 gezahlt hat. Ist dieser Betrag bereits im Jahr 2020 für den Zeitraum 2020 absetzbar? Wenn nein, ist dieser Betrag im Jahr 2021 für den Zeitraum 2020 absetzbar? Ab Mai 2021 bis Dez. 2021 wurde wieder Kindergeld ausgezahlt. Wenn die Mandantin für Jan. bis April 2021 (ohne Bescheid der Leitstelle H) Unterhaltsleistungen geleistet hat, ist dann für zwei Jahre für die Zeiträume: Aug.–Dez. 2020 und Jan.–April 2021 der Unterhalt für beide Jahre/Zeiträume im Jahr 2021 absetzbar? Oder ist der Unterhalt für 2020 im Jahr 2021 nicht absetzbar, weil dieser im Jahr 2020 hätte gezahlt werden müssen?
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