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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Prozesskosten

Bei einem verheirateten Paar (sie, § 19 EStG, und er, § 15 EStG, mit verschiedenen Selbständigkeiten als jeweils Einzelunternehmer) hat der Ehemann eine Klage gegen sich laufen. Vorsorglich wurde bereits aufgrund dieser Forderung Privatinsolvenz angemeldet. Die Klage resultiert aus einer der selbständigen Tätigkeiten. Die Klage gegen ihn ist zweifelhaft, kann aber genauso Aussicht auf Erfolg haben (wohl 50/50-Chance). Wenn die Klage gegen ihn gewonnen wird, würde der Ehemann alles verlieren, d.h. die Hälfte des Hauses, sein Auto und sonstiges vorhandenes Geld- oder Sachvermögen = unstrittig existentiell. Der Ehemann wehrt sich mit einem Anwalt gegen die Klage. Frage: Kann der Ehemann die Kosten des Anwalts als außergewöhnliche Belastungen steuerlich ansetzen?
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