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Grad der Behinderung,Grundlagenbescheid,§ 33b EStG

Mein Mandant hat seine Einkommensteuererklärung 2019 Mitte des Jahres 2020 beim Finanzamt selbst eingereicht. Der Einkommensteuerbescheid 2019 wurde mit dem Datum 29.10.2020 vom Finanzamt erlassen. Problem: Es lag zum Zeitpunkt der Abgabe ein Feststellungsbescheid für den Grad der Behinderung ab 02.12.2019 vor. Der Feststellungsbescheid hat das Datum 10.01.2020. Der Bescheid für den Grad der Behinderung wurde vom Mandanten versehentlich nicht berücksichtigt. Meine Frage: Kann der Einkommensteuerbescheid 2019 noch zu diesem Zeitpunkt rückwirkend geändert werden (Berücksichtigung Grad der Behinderung), da für die Steuer ein Feststellungsbescheid bindend ist? Wie ist die Rechtslage?
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