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Werbungskosten,Coronatest

Eine Mandantin hat die nicht uninteressante Frage gestellt, ob ihre (fast) täglichen Fahrten zum Testzentrum zwecks Durchführung eines Corona-Schnelltests steuerlich in Abzug zu bringen sind? Aufgrund des Umwegs zum Testzentrum hat sich die tägliche Arbeitsstrecke verlängert bzw. die Mandantin ist auch teilweise abends zu einem anderen Testzentrum gefahren. Die Durchführung des Tests war vom Arbeitgeber angeordnet. Könnte daher die längere Fahrtstrecke angegeben werden? Und damit stellt sich generell die Frage, ob die Fahrten zum Testzentrum – wenn diese nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen – als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen wären?
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