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agB,Behinderung,Kfz

Der Steuerpflichtige A ist behindert (hilflos) und plant den behindertengerechten Umbau seines Kfz. Diese Umbaukosten stellen nach unserer Auffassung außergewöhnliche Belastungen dar, und zwar im Jahr der Zahlung des Umbaus. Wie ist die Sachlage, wenn der Steuerpflichtige ein bereits umgebautes Kfz im Jahr 2022 erwirbt und sich vom Händler den enthaltenen Aufpreis für den Umbau bescheinigen lässt? Den Umbau hatte allerdings bereits der Vorbesitzer im Jahr 2020 vornehmen lassen. Kann A diesen bescheinigten Aufpreis, der zusammen mit dem Kaufpreis im Jahr 2022 bezahlt wird, als außergewöhnliche Belastung im Jahr 2022 geltend machen? Zweite Frage: A ist noch Kind im Sinne der ESt. Der Behindertenpauschbetrag des Sohns A wird jährlich auf die Eltern übertragen und dort geltend gemacht. Können somit alternativ auch die Eltern die Kfz-Umbaukosten des Sohns in ihrer ESt-Erklärung geltend machen? Muss die Zahlung durch die Eltern geleistet werden? Kann die Rechnung trotzdem auf A ausgestellt werden?
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