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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Corona-Schutzmittel

Im Zuge der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020 tritt des Öfteren die Frage bei Mandanten auf, ob z. B. Schutzmasken, Antigentests und Desinfektionsmittel als Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Unsere Frage ist, ob alle Kosten für den Schutz sowie die Vorbeugung, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, als AgB zu berücksichtigen sind.
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