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§ 33 Abs. 1 EStG,Kosten für Zweitwohnung als außergewöhnliche Belastung,mittelbare Krankheits-/Krankheitsfolgekosten

Die Mandantin hat aus gesundheitlichen Gründen einen Zweitwohnsitz an der Nordsee. Sind diese Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ansatz möglich?
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