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§ 33 Abs. 1 EStG,Krankheitskosten Kind,Kostentragung Eltern

Im Rahmen der Bearbeitung einer Steuererklärung stellt sich nachfolgende Frage: Einem Kind, das sich in dualer Ausbildung befindet, entstehen Krankheitskosten in Höhe von 6.000 €. Die Rechnungsanschrift über die Krankheitskosten lautet auf das Kind. Der Rechnungsausgleich erfolgt über die Eltern. Die Kosten wurden nicht seitens der Krankenkasse erstattet. Hinweis: Kindergeldanspruch für die Eltern bestand ganzjährig. Wer kann die Krankheitskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen? Die Eltern oder das Kind?
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