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Pflegekosten,agB,Unterhalt

F hat ein zvE von 300 T€. Die 96-jährige Mutter von Z hat eine monatliche Rente von 2.000 €. Auch nach Abzug der Zahlung der Pflegeversicherung verbleibt ein monatlicher Betrag von 1.100 €, der von F getragen werden muss, da seine Mutter kein weiteres Vermögen mehr besitzt. Die Geltendmachung der Kosten (abzüglich Haushaltsersparnis) als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG hat mangels zumutbarer Eigenbelastung keine steuerliche Auswirkung. Fragen: 1. Können die Zahlungen von F für das Pflegeheim seiner Mutter als Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG geltend gemacht werden? Müsste hierbei die Rente als eigenes Einkommen angerechnet werden, obwohl diese vollständig zur Zahlung des Pflegeheims genutzt wird? 2. Falls eine Unterhaltsleistung gem. Frage 1 zu verneinen ist: Entspricht es dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, dass Unterhaltszahlungen an Kinder (über 25 Jahre) ohne Einkommen steuerlich begünstigt sind, die Zahlungen an die Mutter aber nicht begünstigt sind, obwohl die Rente der Mutter effektiv gesehen ja nicht zur Verfügung steht? 3. Gibt es andere Möglichkeiten, die von F gezahlten Kosten für das Pflegeheim der Mutter steuerlich geltend zu machen?
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