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Unterhalt an bedürftige Personen,Eigene Einkünfte und Vermögen,§ 33a EStG

Was fällt unter o.g. Thematik alles unter den Begriff des geringen Vermögens? Unterhaltszeitraum waren vier Monate des Jahres 2021. Kommt es nur auf den Zeitraum an? In der Spanne lag kein Pkw vor, kein Eigentum, ein Vermögen aus ETFs und Bankvermögen von knapp 10.000 €, keine sonstigen Wertgegenstände. Das monatliche Einkommen in der Zeit betrug knapp 500 € brutto. Die restlichen Monate des Jahres, außerhalb des Unterhaltszeitraums, lag das monatliche Brutto über den Grenzen, und es ergäbe sich alleine daraus eine Kürzung. Nun liegt dem Finanzamt anscheinend ja die Lohnsteuerbescheinigung vor, und dieses behauptet, dass kein geringes Vermögen bei dem Empfänger vorliegen würde (es stellt vermutlich auf den Jahresbruttolohn ab und teilt diesen durch 12 – also ganz pauschal). Wie würden Sie den Sachverhalt beurteilen bzw. gibt es Dinge, die an den Begriff des geringen Vermögens knüpfen, die ich nicht bedacht habe?
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