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Unterhaltsleistungen,§ 33a EStG,volljähriges Kind,Anrechnung eigene Einkünfte

Mein Mandant hat eine Tochter (27 Jahre, kein Kindergeldanspruch), die im Jahr 2020 ganzjährig an der Uni immatrikuliert war und ihrem Studium nachgegangen ist. Unterhaltsaufwendungen meines Mandanten: 12 x 1.500 € (18.000 € jährlich) Einkünfte Tochter aus nichtselbst. Arbeit (hat vom 01.06.–31.08. gearbeitet): 15.000 € (mtl. 5.000 €)! Meine Frage: Kann mein Mandant die Unterhaltsaufwendungen für neun Monate (Jan.–Mai und Sept.–Dez.) geltend machen, oder sind die Aufwendungen in Gänze verloren (da Tochter kalenderjahrbezogen mit zu hohen Einkünften)?
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