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Haus,Wohnen

Unsere Mandanten wohnen in einem größeren Mehrfamilienhaus zur Miete. Das Mehrfamilienhaus gehört einer Genossenschaft. Die Genossenschaft beschloss, das gesamte Haus umfassend zu sanieren. Die Sanierung dauerte zwei Monate. Während dieser Zeit konnten unsere Mandanten die sanitären Anlagen ihrer Wohnung nicht nutzen. Als Ersatz wurden Nasszellen in Containern zur Verfügung gestellt. Außerdem waren die Arbeiten über zwei Monate hinweg mit Lärm und erheblichen Verschmutzungen verbunden. Unsere Mandanten hielten die Verhältnisse für unzumutbar und sind deshalb für zwei Monate in eine Ferienwohnung gezogen. Inzwischen sind die Arbeiten abgeschlossen und unsere Mandanten wohnen wieder in ihrer ursprünglichen Wohnung. Nun stellt sich die Frage, ob die Kosten der Ferienwohnung als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.
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