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Pflegeheim,Eltern,Schenkung

Unsere Mandantin hat von ihrer Mutter mit notariellem Vertrag ein Mietobjekt und eine Photovoltaikanlage im Wege der Schenkung unentgeltlich übertragen bekommen. Ein Nießbrauch wurde nicht vereinbart, eine Regelung zum Pflichtteilsrecht wurde nicht getroffen, und eine Ausgleichung unter Miterben ist auch nicht erfolgt. Eine Regelung über die Übernahme etwaiger Pflegekosten wurde nicht vereinbart. Die Mutter befindet sich krankheitsbedingt im Pflegeheim, ein Pflegegrad wurde festgestellt. Die monatliche Rente und das Pflegegeld reichen nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken. Unsere Mandantin gleicht daher das monatliche Defizit aus den Einnahmen des Vermietungsobjekts sowie der Photovoltaikanlage aus. Der Pflegeheimvertrag wurde mit der Mutter geschlossen. Ist es möglich, die durch unsere Mandantin getragenen Kosten des Pflegeheims nach § 33 EStG zu berücksichtigen?
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