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Kinderwunsch,Zwangsläufigkeit,§ 33 EStG

Mandantin ist 47. Es bestand dennoch ein Kinderwunsch. Dazu sind umfangreiche Kosten (Medikamente, ärztliche Behandlung) angefallen. Die Krankenkasse hat die Kosten aufgrund des Alters nicht übernommen. Können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden?
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