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Prozesskosten,Abzugsfähig

Im Rahmen der Bearbeitung einer Steuererklärung stellt sich nachfolgende Frage: Ein Steuerpflichtiger klagt gegen das Landratsamt bezüglich der erstmaligen Feststellung über den Grad seiner Behinderung. Hierfür entstehen entsprechende Prozesskosten. Frage: Sind diese Prozesskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abziehbar?
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