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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Beerdigungskosten

Wir betreuen ein Ehepaar seit vielen Jahren. Im Jahr 2020 ist die Ehefrau verstorben. Wir haben die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Das Finanzamt lehnt dies ab mit der Begründung, dass die Kosten aus dem Nachlass der Frau hätten bezahlt werden können. Der Höhe nach ist dies zutreffend. Im Sterbejahr werden die beiden Ehegatten aber noch zusammen veranlagt. In jedem Fall werden die Bestattungskosten also dann aus dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten bezahlt. Sie wären also nach unserer Auffassung zumindest zur Hälfte als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Diese Kosten trägt der Ehemann. Das gemeinsame Vermögen wird also außergewöhnlich belastet durch die Beerdigungskosten. Im Zusammenveranlagungsjahr wird also auch das Vermögen der verstorbenen Ehefrau belastet. Wir sehen deshalb in diesem Fall die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastungen an. Ist dies zutreffend?
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